AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jutta L. Herr / jlh consulting
für die Leistungen unter www.reiter-in-balance.de

I. Vertragsgegenstand

  1. Diese AGB gelten zwischen Jutta L. Herr (nachfolgend „J. Herr“) und der Teilnehmerin / dem Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) für alle Coaching-Leistungen, sowohl im Einzelcoaching als auch im Gruppencoaching.

  2. Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Leistungsangebot von J. Herr.

  3. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Teilnehmers wird hiermit widersprochen.

  4. Coaching ist keine Therapie im heilkundlichen Sinne. Die Durchführung einer Psychotherapie

    im Rahmen dieses Auftrags wird ausdrücklich ausgeschlossen.

  5. Sollten beim Teilnehmer Krankheiten bzw. psychotherapeutische Behandlungen vorliegen oder

    eintreten, wird der Teilnehmer J. Herr unter Wahrung der Vertraulichkeitsverpflichtungen durch J. Herr darüber informieren. J. Herr wird zum Schutz des Teilnehmers über einen Beginn bzw. Fortführung der Teilnahme entscheiden. Ein Rückzahlungsanspruch des Teilnehmers auf bereits geleistete Zahlungen für noch nicht durchgeführte Coaching-Veranstaltungen besteht nach Ablauf der Anmeldefrist nicht.

II. Vertragsabschluss

  1. Grundlage des Angebots von J. Herr und der Buchung des Teilnehmers sind die jeweilige Coaching-Angebote und die ergänzenden Informationen bzw. bei Gruppencoachings, veranstaltet von Dritten, ggf. das individuell erstellte Angebot des Veranstalters.

  2. Die Anmeldung zu einer Coaching-Veranstaltung erfolgt in Textform (Fax oder eMail). Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch J. Herr zustande. Die Buchungsbestätigung entspricht gleichzeitig der Rechnung.

  3. Die Coaching-Kosten enthalten die jeweils gültige MwSt.; in der Rechnung erfolgt der Ausweis der MwSt.

III. Bezahlung

Der vollständige Beitrag für das gebuchte Coaching ist vom Teilnehmer bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag bzw. bis zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Datum auf das Konto von J. Herr zu überweisen.

 

IV. Preise und Leistungen

Die Preise richten sich nach dem jeweiligen Coaching-Inhalt und -Umfang. Als Orientierung dient die Preisliste unter www.reiter-in-balance.de. Verbindlich ist die Buchungsbestätigung von J. Herr an den Teilnehmer; dies gilt insbesondere für individuelle Absprachen.

 

V. Rücktritt des Teilnehmers / Stornogebühren

  1. Der Teilnehmer kann ohne Angabe von Gründen vor Veranstaltungsbeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang einer Rücktrittserklärung in Textform (eMail, Fax).

  2. Die Rücktrittskosten betragen
    - bis zum 15. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 25% des Gesamtpreises
    - bis zum 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 50% des Gesamtpreises -ab2TagevorbiszuBeginnderVeranstaltung: 100%desGesamtpreises

  3. Nimmt der Teilnehmer Teile der gebuchten Leistungen nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.

VI. Ersatzteilnehmer

1. Bei Gruppen-Coachings darf der Teilnehmer bis zum Beginn der Veranstaltung bei eigener Verhinderung eine geeignete Ersatzperson vorschlagen. Hierzu bedarf es der textlichen Mitteilung (eMail, Fax) an J. Herr und ihrer Zustimmung. J. Herr hat das Recht, dem Vorschlag des Ersatzteilnehmers zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt, seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen oder gesundheitliche Gründe nach Absatz I, insbesondere I. 5., vorliegen.

2. Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer J. Herr gegenüber als Gesamtschuldner für den Preis und für ggf. durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehende Mehrkosten.

 

VII. Rücktritt, Kündigung und Programmänderung durch J. Herr

J. Herr ist in den nachstehenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen:

  1. Ohne Einhaltung einer Frist:

    1. a)  Wenn der Teilnehmer die Durchführung des Coachings ungeachtet einer mündlichen Ermahnung nachhaltig stört, andere Personen oder Tiere erheblich belästigt oder gefährdet, gegen das Tierschutzgesetz oder anderes geltendes Recht verstößt oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

    2. b)  Wenn er Teilnehmer die Veranstaltungsgebühr vor Veranstaltungsbeginn nicht komplett gezahlt hat.

  2. Die Kündigung ist insbesondere dann zulässig,

    1. a)  wenn sich erweist, dass der Teilnehmer falsche Angaben zu seinen persönlichen

      Verhältnissen, seiner reiterlichen Ausbildung und seinen reiterlichen Fähigkeiten bzw. den Teilnahmevoraussetzungen seines Pferdes gemacht hat und dadurch sich selbst, die Mitteilnehmer oder die Durchführung der Veranstaltung erschwert oder gefährdet werden.

    2. b)  Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer gegen fachlich anerkannte Regeln der Reiterei im Bereich der Ausrüstung von Pferd und Reiter sowie den Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit dem Pferd vor der Veranstaltung verstößt.

  3. Im Falle von VII. 1. und 2. hat der Teilnehmer den vollen Veranstaltungspreis zzgl. den Kosten für bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückvergütung des bereits gezahlten Veranstaltungspreises besteht in diesen Fällen nicht.

  4. Unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn oder während der Veranstaltung:

    1. a)  Wenn die Veranstaltung nicht stattfindet oder fortgeführt werden kann, weil sie z.B. infolge

      von Unfall / Krankheit von J. Herr oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. hoch ansteckenden Krankheiten oder Epidemien) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde.

    2. b)  Wenn die von J.Herr jeweils bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

    3. c)  In diesen Fällen wird der Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt und ein

      Ersatzprogramm oder ein Ersatztermin angeboten.

  5. Der Teilnehmer hat nur bei Nichtinanspruchnahme oder Nichtzustandekommens des

    Ersatzprogramms oder Ersatztermins Anspruch auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Preises in Höhe der durch J. Herr nicht erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

  6. Programmänderungen sind ohne Zustimmung des Teilnehmers jederzeit zulässig, wenn sie den Gesamtzuschnitt und die Gesamtleistung der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Programmänderungen, die während der Veranstaltung kurzfristig aufgrund witterungsbedingter oder anderer, von J. Herr nicht zu beeinflussender Gegebenheiten erforderlich werden, um die Sicherheit der Gruppe nicht zu gefährden, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, begründen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.

VIII. Mitwirkungspflicht

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

  2. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben.

  3. Unterlässt er es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

IX. Haftungsbestimmungen

  1. Eine Gewährleistung für den Erfolg eines Coachings gibt es nicht, eine Haftung wird dafür ausgeschlossen.

  2. Für Teilnehmer an Coachings mit Pferden besteht keine Unfallversicherung aufgrund ihres Vertragsabschlusses für das jeweilige Coaching.

  3. Für Schäden, die der Teilnehmer oder sein mitgebrachtes Pferd während der Dauer der Veranstaltung verursacht, haftet allein der Teilnehmer. Diese Haftungsbestimmungen beziehen sich auch auf mittelbar Geschädigte, denen der Teilnehmer verpflichtet ist.

  4. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

  5. J. Herr schließt die Haftung aller von ihr durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden aus.

  6. Alle Reiter müssen bei Coaching-Veranstaltungen, in denen geritten wird, neben üblicher

    Reitbekleidung einen Reithelm nach gültiger Euronorm, Reithandschuhe bei jeder Arbeit mit dem Pferd sowie bei allen Coaching-Veranstaltungen im Freien festes Schuhwerk und angemessene, ggf. auch wetterfeste Kleidung tragen.

  7. Erziehungsberechtigte werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen.

  8. Das Konsumieren von Alkohol auf der Veranstaltung durch die Teilnehmer erfolgt auf eigene

    Gefahr.

  9. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass das Tragen von Ringen, Zöpfen, Ketten o.ä. sowie

    ungeeigneter Kleidung bei der Arbeit mit Pferden ein Risiko darstellt. Jegliche Haftung von J. Herr für eine Verletzung des Teilnehmers am Coaching mit Pferd ist daher ausgeschlossen, insbesondere wenn die Verletzung des Teilnehmers durch die eigene Frisur, Schmuck und weniger geeignete Kleidung entstanden oder schwerer ausgefallen ist. 

X. Bestimmungen für mitgebrachte Pferde der Teilnehmer

  1. Zur einer Veranstaltung mitgebrachte Pferde müssen über einen aktuellen Impfschutz entsprechend der FN-Richtlinien verfügen. Auf Verlangen von J. Herr oder des jeweiligen Betreibers der Reitanlage ist der Equidenpass vorzulegen.

  2. Zur Veranstaltung mitgebrachte Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Auf Verlangen von J. Herr oder des jeweiligen Betreibers der Reitanlage ist hierüber vor Beginn der Veranstaltung eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen.

  3. Zur Veranstaltung mitgebrachte Pferde müssen eine gültige Haftpflichtversicherung besitzen, in der auch das Risiko der Bodenarbeit und die vom Teilnehmer verwendete Zäumung versichert ist. Auf Verlangen von J. Herr oder des jeweiligen Besitzers der Reitanlage ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

  4. Während der gesamten Veranstaltung trägt der Reiter/Pferdebesitzer die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung seines Pferdes und bleibt Tierhüter im Sinne des § 834 BGB. Insbesondere haftet er uneingeschränkt nach § 833 BGB.

  5. Das zur Veranstaltung mitgebrachte Pferd muss gesundheitlich dazu in der Lage sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Gesundheitliche Vorerkrankungen des Pferdes müssen vom Teilnehmer vor Beginn der Veranstaltung mit dem behandelnden Tierarzt abgesprochen und stellen keinerlei Hinderungsgrund für die Teilnahme an der Veranstaltung dar. Vor Beginn der Veranstaltung ist J. Herr eine bestehende Vorerkrankung oder akute Gesundheitsstörung des Pferdes mitzuteilen.

XI. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

  2. Die Verjährung der entsprechenden Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

XII. Fotos & Unterlagen

  1. Während der Veranstaltung aufgenommene Fotos und Videos dürfen vom J. Herr für Marketingzwecke in öffentlichen Medien genutzt werden.

  2. Von J. Herr gefertigte und an den Teilnehmer verteilte Unterlagen dürfen ausschließlich für den persönlichen und privaten Gebrauch des Kunden verwendet werden. Jede sonstige Verwendung, insbesondere jede Vervielfältigung, Verbreitung (auch privat) oder Publikation bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch J. Herr.

XIII. Datenschutz

Die beim Buchungsvorgang sowie im Rahmen des Coachings erhaltenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt die separate Datenschutz- und Werbevereinbarung, die mit jedem Teilnehmer individuell nach Bestätigung der Buchung getroffen wird.

 

XIV. Geheimhaltung

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über alle Informationen, die ihm aufgrund der Zusammenarbeit

    mit J. Herr bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch für allgemeine und vor allem persönlichen Informationen, die andere Teilnehmer betreffen.

  2. J. Herr verpflichtet sich insbesondere, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen

    beruflichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten des Teilnehmers auch nach der

    Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren.

  3. J. Herr weist zudem darauf hin, dass alle Informationen und Gesprächsinhalte aus den Coachings

    streng vertraulich zwischen dem Coach und dem Teilnehmer behandelt werden.

  4. Diese Geheimhaltungsverpflichtungen sind zeitlich unbegrenzt, d.h. sie gelten auch nach

    Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

  5. Nicht vertraulich sind nur solche Informationen und Unterlagen, die bereits öffentlich bekannt sind

    oder während der Vertragslaufzeit öffentlich bekannt werden, ohne dass die Parteien dies zu

    vertreten hätten.

  6. J. Herr ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit zu

    verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat J. Herr deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

XV. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in

    diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

  3. Gerichtsstand ist der Sitz von Jutta L. Herr.

 

Oberreichenbach - Oberkollbach, Januar 2023

 

Jutta L. Herr

jlh consulting

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